Rechtsprechung
   BayObLG, 25.07.1995 - 1Z BR 168/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3190
BayObLG, 25.07.1995 - 1Z BR 168/94 (https://dejure.org/1995,3190)
BayObLG, Entscheidung vom 25.07.1995 - 1Z BR 168/94 (https://dejure.org/1995,3190)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Juli 1995 - 1Z BR 168/94 (https://dejure.org/1995,3190)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,3190) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Ausspruchs der Annahme als Kind durch das Vormundschaftsgericht nach dem Tod des Annehmenden; Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Adoptionsbeschlusses; Anfechtbarkeit des Adoptionsbeschlusses; Geltendmachung eines Mangels des Annahmeverhältnisses durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1752, § 1753 Abs. 1, § 1768 Abs. 1
    Vererblichkeit des Rechts, einen Antrag auf Annahme eines Kindes zurückzunehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1092
  • MDR 1996, 74
  • FamRZ 1995, 1604
  • Rpfleger 1996, 108
  • BayObLGZ 1995 Nr. 45
  • BayObLGZ 1995, 245
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1995 - 1Z BR 168/94
    Die Rechtsbeschwerde macht geltend, ein solcher Fall der "greifbaren Gesetzwidrigkeit" sei gegeben, weil der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG , Art. 91 Abs. 1 BV), der dem Beteiligten zu 2 als dem leiblichen Sohn des Annehmenden im Hinblick auf § 1769 BGB zustehe (vgl. BVerfGE 89, 381/391 = NJW 1994, 1053 und BVerfG NJW 1995, 316/317), verletzt worden sei und weil bei Erlaß des Adoptionsbeschlusses ein Antrag des Annehmenden nicht mehr vorgelegen habe.

    Er gibt den Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor deren Erlaß zu äußern (vgl. BVerfGE 89, 381/392).

  • BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 3 Z 40/89
    Auszug aus BayObLG, 25.07.1995 - 1Z BR 168/94
    Die Beschwerdeberechtigung des Beteiligten zu 2 ergibt sich gemäß §§ 20, 29 Abs. 4 FGG bereits aus der Verwerfung seiner Erstbeschwerde (vgl. BayObLGZ 1973, 188/189; 1989, 242/245).

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs eröffnet grundsätzlich nicht einen sonst verschlossenen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 60, 96/98; BayObLGZ 1993, 108/111 und BayObLGZ 1989, 242/249).

  • BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1995 - 1Z BR 168/94
    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs eröffnet grundsätzlich nicht einen sonst verschlossenen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 60, 96/98; BayObLGZ 1993, 108/111 und BayObLGZ 1989, 242/249).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1995 - 1Z BR 168/94
    Dies begründet jedoch keinen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 67, 90/95; BayVerfGH 19, 30/33), zumal dem Beteiligten zu 2 Akteneinsicht gewährt worden war.
  • BGH, 14.12.1989 - IX ZB 40/89

    Zurückweisung der Beschwerde eines ehemaligen Notars gegen Anordnung von

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1995 - 1Z BR 168/94
    b) Gegen eine nach den gesetzlichen Vorschriften nicht anfechtbare Entscheidung hat die Rechtsprechung in Ausnahmefällen ein Rechtsmittel zugelassen, wenn sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist, d.h. wenn sie mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist (vgl. BGH NJW 1990, 1794 /1795; Keidel/Kahl § 19 Rn. 39).
  • BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 397/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das rechtliche Gehör im Adoptionsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1995 - 1Z BR 168/94
    Die Rechtsbeschwerde macht geltend, ein solcher Fall der "greifbaren Gesetzwidrigkeit" sei gegeben, weil der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG , Art. 91 Abs. 1 BV), der dem Beteiligten zu 2 als dem leiblichen Sohn des Annehmenden im Hinblick auf § 1769 BGB zustehe (vgl. BVerfGE 89, 381/391 = NJW 1994, 1053 und BVerfG NJW 1995, 316/317), verletzt worden sei und weil bei Erlaß des Adoptionsbeschlusses ein Antrag des Annehmenden nicht mehr vorgelegen habe.
  • BayObLG, 14.03.1986 - BReg. 1 Z 10/86

    Antragsberechtigung; Annehmender; Kinder; Antrag; Aufhebung; Annahmeverhältnis;

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1995 - 1Z BR 168/94
    Dies gilt auch bei schwerwiegenden verfahrensrechtlichen oder inhaltlichen Mängeln (vgl. BayObLGZ 1986, 57/59; 1984, 230/234 f.; MünchKomm/Lüderitz BGB 3. Aufl. § 1752 Rn. 22; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 56e Rn. 23).
  • BayObLG, 09.03.1993 - 1Z BR 107/92

    Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1995 - 1Z BR 168/94
    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs eröffnet grundsätzlich nicht einen sonst verschlossenen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 60, 96/98; BayObLGZ 1993, 108/111 und BayObLGZ 1989, 242/249).
  • BayObLG, 23.08.1984 - BReg. 1 Z 5/84

    Nichtigkeit; Annahmebeschluß; Adoption; Zweitadoption

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1995 - 1Z BR 168/94
    Dies gilt auch bei schwerwiegenden verfahrensrechtlichen oder inhaltlichen Mängeln (vgl. BayObLGZ 1986, 57/59; 1984, 230/234 f.; MünchKomm/Lüderitz BGB 3. Aufl. § 1752 Rn. 22; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 56e Rn. 23).
  • BayObLG, 11.07.1973 - BReg. 1 Z 2/73

    Vormundschaftsgericht; Genehmigung; Ausschluß; Abänderungsbefugnis; Aufschiebende

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1995 - 1Z BR 168/94
    Die Beschwerdeberechtigung des Beteiligten zu 2 ergibt sich gemäß §§ 20, 29 Abs. 4 FGG bereits aus der Verwerfung seiner Erstbeschwerde (vgl. BayObLGZ 1973, 188/189; 1989, 242/245).
  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 31/82
  • OLG Zweibrücken, 02.01.1981 - 6 WF 45/80
  • OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 102/06

    Aufhebung der Volljährigenadoption

    Das Recht, die Aufhebung der Adoption zu beantragen, ist höchstpersönlich (vgl. § 1762 Abs. 1 Satz 3 BGB) und daher nicht vererblich (vgl. BayObLGZ 1986, 57/59 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 1996, 1092 für den Adoptionsantrag).
  • BayObLG, 28.03.1996 - 1Z BR 74/95

    Adoption eines Volljährigen nach den Vorschriften der Minderjährigenadoption

    Vom Bestand eines Adoptionsbeschlusses, der - wie hier - vom zuständigen Vormundschaftsgericht (§ 35 FGG , § 1752 BGB , § 43b Abs. 1 Nr. 1 FGG , § 14 Abs. 1 Nr. 3f RPflG ) erlassen wurde, ist grundsätzlich auch dann auszugehen, wenn er erhebliche verfahrensrechtliche oder inhaltliche Mängel aufweist (vgl. BayObLGZ 1995, 245, 247; 1986, 57, 59; Hepting/Gaaz PStG § 30 Rn. 317; MünchKomm/Lüderitz BGB 3. Aufl. Rn. 22, Soergel/Liermann BGB 12. Aufl. Rn. 9, BGB -RGRK/Dickescheid 12. Aufl. Rn. 22, Staudinger/Frank BGB 12. Aufl. Rn. 30, jeweils zu § 1752 ; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 56e Rn. 23).
  • LG Kassel, 05.10.2005 - 3 T 140/05

    Anfechtbarkeit einer Antragszurückweisung bezüglich einer Annahme zur Adoption

    Zwar hindert dies gemäß § 1753 II BGB unter den dort genannten und hier vorliegenden Voraussetzungen nicht die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts über den Antrag, jedoch ist eine Antragszurückweisung durch die Rechtsnachfolger des Annehmenden nicht anfechtbar; denn der Adoptionsantrag des Annehmenden i.S.v. § 1752 BGB kann als höchstpersönliche Erklärung von den Erben weder zurückgenommen werden (so BayObLG FamRZ 1995, 1604 (1606)), noch können die Erben des Annehmenden das Beschwerderecht ausüben (Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1753, Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht